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Bürgerstiftungen sind Gemeinschaften von Stiftern und Zustiftern,

die das Stiftungskapital langfristig durch eine Vielzahl eher kleinerer Spenden und Zustiftungen aufbauen.

Ziel der Stiftungsgründung

Mit der Gründung einer Stiftung Kulturlandschaft Spreewald sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, diese Landschaft als Kapital weiter zu erhalten – „In-Wert-Setzung". Es sollen möglichst viele Menschen vor Ort als Stifter eingebunden werden und damit einen Teil der Verantwortung tragen.


Gleichzeitig ist daran gedacht, Unternehmen, Verbände, Gebietskörperschaften und das Land Brandenburg als Mitstifter zu gewinnen.


Die Stiftung ist als offene Stiftung des privaten Rechts konzipiert.

Die Stiftung soll ausschließlich gemeinnützige Zwecke verfolgen.

Stiftungsorgane werden Stiftungsrat, Kuratorium und Vorstand sein.



Steuerliche Vorteile für Stifter und Spender

Seit 1. Januar 2007 können Zuwendungen in das Vermögen einer gemeinnützigen Stiftung in Höhe von bis zu einer Million Euro über zehn Jahre verteilt steuerlich abgesetzt werden. Verheiratete können diesen Betrag doppelt geltend machen.

Gleichzeitig können Spenden an gemeinnützige Körperschaften wie Stiftungen in Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte als Sonderausgabe abgezogen werden.

Alle Zustiftungen und Spenden an die Bürgerstiftung Kulturlandschaft Spreewald sind steuerabzugsfähig. Entsprechende Zuwendungsbestätigungen werden von der Stiftung ausgestellt und versendet.

Urkunde des Gütesiegels

Satzung der Bürgerstiftung zum Download

Zum Download hier klicken.